- Home
-
Aussenpolitik
Aussenpolitik
- Völkerrecht
-
Einhaltung und Förderung des Völkerrechts
- Verhältnis Völkerrecht, Landesrecht
- Internationale Justiz
- Diplomatischer und konsularischer Schutz
- Anerkennung von Staaten und Regierungen
- Anerkennung von Staaten und Regierungen
Anerkennung von Staaten und Regierungen
Die Anerkennung von Staaten ist zu unterscheiden von der Anerkennung von Regierungen. Diese Unterscheidung beruht auf der Annahme, dass eine Regierung ein Instrument im Dienste des Staates ist, der seinerseits aus einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk und einer Staatsgewalt besteht. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs anerkennt die Schweiz grundsätzlich keine Regierungen, sondern ausschliesslich Staaten.