Forschungs- und Innovationsprogramm Schweiz–Polen

Artikel, 14.05.2024

Das schweizerisch-polnische Forschungs- und Innovationsprogramm im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags stellt 41 Millionen Schweizerfranken für Forschende zur Verfügung und ermöglicht den Beteiligten die Zusammenarbeit mit top Forschenden. Projektvorschläge in den Bereichen Grundlagen- und angewandte Forschung können jetzt eingereicht werden!

Sechs Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer diskutieren während der Veranstaltung zur Lancierung des Forschungs- und Innovationsprogramms Schweiz–Polen.
Podiumsdiskussion anlässlich der Lancierung des Forschungs- und Innovationsprogramms Schweiz–Polen © DEZA

Beteiligung am Programm:

  • Angewandte Forschung – das Nationale Zentrum für Forschung und Entwicklung (National Center for Research and Development, NCBR) ist in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse als Programmbetreiber für den Bereich angewandte Forschung verantwortlich.
  • Grundlagenforschung – der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) ist in Partnerschaft mit dem Nationalen Wissenschaftszentrum (National Science Center, NCN) als umsetzender Akteur für den Bereich Grundlagenforschung verantwortlich.

Angewandte Forschung

Schweizerische und polnische Forschende und Unternehmen können Fördermittel für gemeinsame bilaterale Projekte in allen Bereichen der angewandten Forschung beantragen.

Die Projektvorschläge müssen von Konsortien eingereicht werden, die mindestens eine schweizerische und eine polnische Einrichtung aufweisen. Das förderfähige Konsortium muss mindestens ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder in Polen umfassen. Neben Unternehmen können dem Konsortium auch Universitäten, Forschungsinstitute und andere Einrichtungen angehören, die Forschung betreiben und Forschende beschäftigen.

Einreichungsfrist: 01.07.2024

Weitere Informationen

Grundlagenforschung – Multilateral Academic Projects (MAPS)

Die multilaterale Initiative MAPS hat zum Ziel, die Forschungszusammenarbeit zwischen Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn und der Schweiz zu stärken.

An den vorgeschlagenen gemeinsamen Projekten müssen eine Schweizer Forscherin oder ein Schweizer Forscher sowie Forschende aus mindestens zwei anderen teilnehmenden Ländern beteiligt sein.

Der Höchstbeitrag für jedes Team in jedem Land beträgt 350 000 Franken für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Forscherinnen und Forscher aller Fachrichtungen sind eingeladen, Projektvorschläge einzureichen.

Einreichungsfrist: 01.07.2024

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